Teilnahmebedingungen
für das Online-Gewinnspiel „Jede Wurst für den Wald“
Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an dem Online-Gewinnspiel „Jede Wurst für den Wald“ der Metten Fleischwaren GmbH & Co. KG.
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennen Sie die nachfolgenden Bedingungen an.
2. Gewinne
Im Rahmen des Gewinnspiels werden folgende 60 Gewinne verlost:
1.-3. Preis: Je ein Sauerländer Verwöhn-Wochenende im 4-Sterne Landhotel Gasthof Schütte in Schmallenberg für zwei Personen
4.-10. Preis: Je ein Original Rothaarsteig Waldsofa exklusiv von Pieper Holz
11.-60. Preis: Je eine Metten Schlemmer-Stiege mit leckeren Spezialitäten aus dem Sauerland
3. Teilnehmer und Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme am Gewinnspiel mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Minderjährige sind zur Teilnahme berechtigt, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten der Teilnahme des Kindes vorab zugestimmt haben. Sollte der Gewinner bzw. die Gewinnerin noch nicht volljährig sein, fordern wir vor Versand des Gewinns eine unterschriebene Einverständniserklärung der bzw. des Erziehungsberechtigten.
Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeiter der Metten Gruppe und deren Angehörige sowie Mitarbeiter des Landhotel Gasthof Schütte und Pieper Holz sowie deren Angehörige.
Eine Teilnahme ist nur Online auf der Seite www.metten.net durch die Angabe des Aktionscodes vom Deckel der 5x80g-Aktionsdose, vollständiges Ausfüllen des Anmeldeformulars und Versand des Formulars mittels des Buttons „Abschicken und mitspielen“ möglich.
4. Aktionszeitraum und Ermittlung der Gewinner
Das Gewinnspiel beginnt am 16.08.2021 und endet am 31.12.2021. Eine Teilnahme ist nur innerhalb dieses Zeitraums möglich. Unter allen Teilnehmern entscheidet das Los.
5. Versand der Gewinne
Die Gewinne werden schnellstmöglich an die jeweiligen Gewinner per Post bzw. Spedition versandt. Ein Versand außerhalb von Deutschland ist ausgeschlossen. Sollte ein Gewinner den Preis nicht annehmen oder der Gewinn unter der angegebenen Adresse nicht zugestellt werden können, verfällt der Gewinn.
Eine Veröffentlichung der Namen der Gewinner in anonymisierter Form kann auf www.metten.net oder auf www.facebook.com/mettenfleischwaren, www.facebook.com/dickesauerlaender und www.facebook.com/mettenwerksverkauf erfolgen.
Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
6. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt.
Die Metten Fleischwaren GmbH & Co. KG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne vorherige Ankündigung oder Angabe von Gründen abzubrechen, insbesondere wenn aus technischen Gründen eine weitere ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Metten Fleischwaren GmbH & Co. KG behält sich auch das Recht vor, einzelne Teilnehmer aus vom Teilnehmer zu vertretenden Grund von der weiteren Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.
7. Datenschutzerklärung
Personenbezogene Daten werden von der Metten Fleischwaren GmbH & Co. KG nur zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels verwendet und genutzt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Über den vorgenannten Umfang hinaus wird die Metten Fleischwaren GmbH & Co. KG die Daten nicht verwenden. Es steht dem Teilnehmer während der Dauer des Gewinnspiels jederzeit frei, Auskunft oder die Löschung per E-Mail, per Telefon oder Fax oder postalisch (verbraucher@metten.net, Tel.: 02721/515-156, Fax.: 02721/515-118, Metten Fleischwaren GmbH & Co. KG, Bamenohler Str. 244, 57413 Finnentrop) zu verlangen. Im Falle eines Löschungsverlangens ist eine weitere Teilnahme am Gewinnspiel nicht mehr möglich.